Zusammenfassung: In vorliegender Sache war iZm einem Architektenvertrag fraglich, ob die Leistungsverweigerung eines vom Architekten mit der Planerstellung Beauftragten diesem zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 918 ABGB; § 1168 ABGB; § 1313a ABGB
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war iZm einem Architektenvertrag fraglich, ob die Leistungsverweigerung eines vom Architekten mit der Planerstellung Beauftragten diesem zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 918 ABGB; § 1168 ABGB; § 1313a ABGB