Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die fragliche Erkennbarkeit einer Person auf einem Lichtbild eine Tat- oder Rechtsfrage ist.
Rechtsgrundlagen: § 78 UrhG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die fragliche Erkennbarkeit einer Person auf einem Lichtbild eine Tat- oder Rechtsfrage ist.
Rechtsgrundlagen: § 78 UrhG
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