Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob in Hinblick auf Call- und Put-Optionen eine AG eine Zahlungsverpflichtung trifft, wenn ein Optionsvertrag gegen § 65 AktG verstößt.
Rechtsgrundlagen: § 47a AktG; § 52 AktG; § 255 HGB; § 82 GmbHG