Zusammenfassung: Vorliegende EuGH Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Online-Internetauktionshaus für Markenrechtsverletzungen "seiner" Anbieter einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG
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Zusammenfassung: Vorliegende EuGH Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Online-Internetauktionshaus für Markenrechtsverletzungen "seiner" Anbieter einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG
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