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Zuständigkeit für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet aus Art 5 Nr. 3 EuGVVO auch am Mittelpunkt der Interessen des Opfers

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2011/437ecolex 2011, 1115 - 1118 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung befasst sich der EuGH mit Zuständigkeitsfragen in Hinblick auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 3 EuGVVO

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