Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung befasst sich der EuGH mit Zuständigkeitsfragen in Hinblick auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 3 EuGVVO
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung befasst sich der EuGH mit Zuständigkeitsfragen in Hinblick auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 3 EuGVVO