Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich in Hinblick auf die internationale Vollstreckung von Ordnungsgeldern unter anderem auch Kostenfragen.
Rechtsgrundlagen: Art 1 EuGVVO; Art 32 EuGVVO; Art 38 EuGVVO
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich in Hinblick auf die internationale Vollstreckung von Ordnungsgeldern unter anderem auch Kostenfragen.
Rechtsgrundlagen: Art 1 EuGVVO; Art 32 EuGVVO; Art 38 EuGVVO