Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich das erkennende Gericht Fragen der Kausalität in Hinblick auf Anlegerschäden und auf die Beratung durch die Hausbank des Geschädigten zu.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 80 BörseG
Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich das erkennende Gericht Fragen der Kausalität in Hinblick auf Anlegerschäden und auf die Beratung durch die Hausbank des Geschädigten zu.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 80 BörseG