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Laub und Nadeln keine grobkörperlichen Einwirkungen im Nachbarrecht

SachenrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA (Bearbeitung)ecolex 2011/419ecolex 2011, 1098 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH der Frage zu widmen, ob Laub und Nadeln in Hinblick auf nachbarrechtliche Abwehransprüche als grobkörperliche Einwirkungen zu sehen sind.

Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB; § 422 ABGB

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