Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen der Pflichtteil gerechtfertigt aufgrund unerwünschten Verhaltens gemindert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 148 ABGB; § 778 ABGB
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen der Pflichtteil gerechtfertigt aufgrund unerwünschten Verhaltens gemindert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 148 ABGB; § 778 ABGB
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