Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der UFS mit der strittigen Anerkennung von Sprachkurskosten als Werbungskosten zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 EStG
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Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der UFS mit der strittigen Anerkennung von Sprachkurskosten als Werbungskosten zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 EStG
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