Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob es einer grundbuchrechtlichen Anmerkung bedarf, um ein Vorzugspfandrecht wirksam und ausnützbar werden zu lassen.
Rechtsgrundlagen: § 27 WEG; § 210 EO; § 216 EO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob es einer grundbuchrechtlichen Anmerkung bedarf, um ein Vorzugspfandrecht wirksam und ausnützbar werden zu lassen.
Rechtsgrundlagen: § 27 WEG; § 210 EO; § 216 EO
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