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Die Bestellung eines Prozesskurators oder Notgeschäftsführers steht nicht im Belieben des Gläubigers einer GmbH, wenn sich deren Vertretungserfordernis nur auf die konkrete Prozessführung bezieht

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2011/326ecolex 2011, 825 - 826 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hat sich der OGH in verfahrensgegenständlichen Sache mit der Zulässigkeit der Bestellung eines Notgeschäftsführers durch einen Gläubiger zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 15a Abs 1 GmbHG; § 8 ZPO

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