Zusammenfassung: Der OGH stellt mit seiner Entscheidung den Ernennungsbeschluss von Liquidatoren in den Mittelpunkt seiner Entscheidung und hält dahingehend fest, dass deren Eintrag bloß rechtsbekundend wirkt.
Rechtsgrundlagen: § 142 HGB; § 15 UGB; § 142 UGB; § 146 UGB