Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage klärend nach, wann per Mail eingebrachte Anbringen als rechtzeitig eingelangt zu sehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 74 ZPO; § 89 GOG; ߧ 10 AußStrG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage klärend nach, wann per Mail eingebrachte Anbringen als rechtzeitig eingelangt zu sehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 74 ZPO; § 89 GOG; ߧ 10 AußStrG
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