Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob Vorteile, die im Rahmen einer Neu-Kontoeröffnung gewährt werden, als zinsengleich zu werten sind und somit auch KESt-pflichtig werden.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 EStG; § 27 Abs 2 EStG; § 93 Abs 4 Z 1 EStG; § 95 EStG