Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der BGH der Frage zu, ob sich die grob fahrlässige Unkenntnis eines Beratungsfehlers aus der unterlassenen Lektüre eines Emissionsprospekts ableiten lässt.
Rechtsgrundlagen: § 195 BGB; § 199 Abs 1 Nr 2 BGB