Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob die Haftung der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen bei unmittelbarem Halten auf einfache Umgehungskonstruktionen beschränkt ist.
Rechtsgrundlagen: § 23b WAG 1996
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob die Haftung der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen bei unmittelbarem Halten auf einfache Umgehungskonstruktionen beschränkt ist.
Rechtsgrundlagen: § 23b WAG 1996