Zusammenfassung: Verfahrensgegenständliche Sache hatte die prozessuale Unwirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs zum Inhalt. Wirkt ein unwirksamer Vergleich materiellrechtlich fort?
Rechtsgrundlagen: § 1 Z 5 EO; § 204 ZPO; § 1380 ABGB
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