§ 1300 ABGB; § 1313a ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich der fraglichen Eigenhaftung eines Kapitalanlagevermittlers, wobei vor allem dessen Informationspflichten, die den Anlageentschluss kausal beeinflussen, entscheidungsrelevant waren.
OGH 24. 11. 2010, 9 Ob 5/10s