Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die steuerrechtliche Feststellung der Gruppenbildung mit einer im Konkurs befindlichen Kapitalgesellschaft als Gruppenträger einer rechtlichen Analyse zuzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 9 KStG; § 19 KStG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die steuerrechtliche Feststellung der Gruppenbildung mit einer im Konkurs befindlichen Kapitalgesellschaft als Gruppenträger einer rechtlichen Analyse zuzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 9 KStG; § 19 KStG