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Kanzleiversehen als Wiedereinsetzungsgrund

VerwaltungsverfahrenJudikaturMag. Johann Fischerlehner, UFS Linz (Bearbeitung); Mag. Bernhard Renner, UFS Linz (Bearbeitung)ecolex 2011/111ecolex 2011, 266 Heft 3 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein Kanzleiversehen in Bezug auf eine Fristversäumnis für die Einbringung einer Arbeitnehmerveranlagung einen Wiedereinsetzungsantrag rechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 308 BAO; § 309 BAO

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