Zusammenfassung: Auf dem Weg zu einer Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob im Rahmen eines Urheberrechtsstrafverfahrens ein selbständiger Antrag gegen vorerst unbekannte Betroffene möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 91 UrhG; § 86 UrhG; § 71 StPO; § 445 StPO; § 20 StGB