§ 35 EO; § 9a Abs 1 Z 1 UWG; RL 2005/29/EG
Vorliegendes Erkenntnis hatte die Exekutionsführung aufgrund eines richtlinienwidrigen Exekutionstitels zu behandeln. Worauf kommt es dabei für den Erfolg einer angestrengten Oppositionsklage an?
§ 35 EO; § 9a Abs 1 Z 1 UWG; RL 2005/29/EG
Vorliegendes Erkenntnis hatte die Exekutionsführung aufgrund eines richtlinienwidrigen Exekutionstitels zu behandeln. Worauf kommt es dabei für den Erfolg einer angestrengten Oppositionsklage an?