§ 1 VerG; § 879 Abs 1 ABGB
Vorliegendes Judikat behandelt die Frage, ob ein Aufnahmezwang im Falle einer besonderen Machtstellung eines Vereins besteht. Kann ein solcher "Monopolist" zur Aufnahme gezwungen werden? Welche Interessen sind gegeneinander abzuwägen?