Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache war fraglich, ob die Werbung für moderne Hörgeräte zum Kassentarif im Spannungsfeld der untersagten Werbung mit dem Leistungsumfang der Versicherungsträger wettbewerbsrechtlich zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 2 UWG; Z 10 Anh UWG