§ 9 UWG; § 16 ABGB
Vorliegende Entscheidung hatte sich der Frage zu widmen, ob nach dem Tod des Berechtigten eine Verwirkung auch auf die kommerzielle Seite des Namensrechts durchschlägt.
OGH 21.6.2010, 17 Ob 2/10h
§ 9 UWG; § 16 ABGB
Vorliegende Entscheidung hatte sich der Frage zu widmen, ob nach dem Tod des Berechtigten eine Verwirkung auch auf die kommerzielle Seite des Namensrechts durchschlägt.
OGH 21.6.2010, 17 Ob 2/10h