Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die schadenersatzrechtliche Behandlung einer Bank als Garantin, die dem Begünstigten die fehlerhafte Inanspruchnahme einer Garantie nicht mitteilt, zentrales Thema der Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 880a ABGB; § 1392 ABGB; § 1395 ABGB