Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Frage einer Klärung zuzuführen, ob die Vereinbarung einer Parteisteuer mit einem politischen Mandatar einer Fraktion sittenwidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 1 ABGB; § 56 Abs 1 B-VG; § 22 Abs 2 NÖ GemO