Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte den Effektenankauf als einheitliches Kommissionsgeschäft zu behandeln. Welcher ist der für eine erfolgreiche Irrtumsanfechtung maßgebliche Zeitpunkt?
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 875 ABGB; § 1062 ABGB; § 400 UGB