Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis widmet sich der OGH Fragen iZm der Haftung des Masseverwalters gegenüber Absonderungsgläubigern. Gehört zu dessen Aufgabenkreis auch die Beurteilung der rechtlichen Frage, ob ein Schadenersatzanspruch des Gläubigers besteht?
Rechtsgrundlagen: § 48 Abs 1 KO; § 81 Abs 3 KO