Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das erkennende Gericht über die vermeintliche Unmöglichkeit einer unvertretbaren Leistung aufgrund der Handlungsunfähigkeit einer GmbH, für die kein Liquidator bestellt wurde, zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 54 EO; § 354 EO; § 15 GmbHG; § 15a GmbHG; § 89 Abs 2 GmbHG; § 92 GmbHG