Zusammenfassung: Mit vorliegendem Erkenntnis widmet sich das erkennende Gericht ausführlich Fragen bezüglich wasserpolizeilicher Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen. Fraglich war insofern, ob die behördlich aufgetragenen Erkundigungsmaßnahmen, die dem Beschwerdeführer aufgrund 5000 Liter ausgeflossenen Heizöls aufgetragen wurden, rechtmäßig und verhältnismäßig waren.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 3 WRG