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Versicherungsschutz für im Keller abgestellte Sachen

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/319ecolex 2010, 862 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat hatte sich der OGH der Frage zu widmen, welche Objekte typischerweise in Kellerräumen aufbewahrt und somit vom Versicherungsschutz erfasst werden.

Rechtsgrundlagen: Art 3.2.1. ABH 1995

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