Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat hatte sich der OGH der Frage zu widmen, welche Objekte typischerweise in Kellerräumen aufbewahrt und somit vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Rechtsgrundlagen: Art 3.2.1. ABH 1995
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Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat hatte sich der OGH der Frage zu widmen, welche Objekte typischerweise in Kellerräumen aufbewahrt und somit vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Rechtsgrundlagen: Art 3.2.1. ABH 1995
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