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Stand der Technik im Rahmen des PHG nicht mit Branchenüblichkeit gleichzusetzen

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/318ecolex 2010, 859 - 862 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache sagt der OGH eindeutig aus, dass aus Sicherheitserwägungen iZm dem Einbau von Standheizungen in PKWs Branchenüblichkeit nicht mit dem Stand der Wissenschaft und Technik gleichzusetzen ist.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 PHG

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