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Rundschreiben von Landwirtschaftskammern können Amtshaftung auslösen

AmtshaftungJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung); Dr. Thomas Rabl, RA (Anmerkung)ecolex 2010/316ecolex 2010, 858 - 859 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der OGH stellt eindeutig klar, dass im Rahmen verfahrensfreier Verwaltungsakte, hier in Form eines Rundschreibens, einer Landwirtschaftskammer hinsichtlich der bewirkten Rechtsfolgen an " sich" hoheitliche Akte zu denken und somit auch der Amtshaftungsanspruch zu bejahen ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 AHG; Stmk Tierzuchtgesetz 1993; Stmk Tierzuchtgesetz 2009

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