Zusammenfassung: In vorliegender Sache widmet sich das erkennende Gericht dem Abgehen vom Erfordernis einer qualifizierten Mahnung für die Fälle, die aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit eine solche als lebensfremd erscheinen lassen.
Rechtsgrundlagen: § 891 ABGB; § 13 KSchG