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Mahnung zur Geltendmachung des Terminsverlusts bei Aussichtslosigkeit nicht erforderlich

ZivilrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/309ecolex 2010, 849 - 850 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache widmet sich das erkennende Gericht dem Abgehen vom Erfordernis einer qualifizierten Mahnung für die Fälle, die aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit eine solche als lebensfremd erscheinen lassen.

Rechtsgrundlagen: § 891 ABGB; § 13 KSchG

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