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Beschreibende Angabe: Schutzausschlussgrund, Verwendung als Bestimmungsangabe

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Christian Schumacher, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2010/290ecolex 2010, 783 - 784 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit dem Schutzbereich einer Suggestivmarke zu beschäftigen. Insofern war fraglich, ob die Bezeichnung eines Tees als "Gute-Laune-Tee" einer Bestimmungsangabe iSd § 10 Abs 3 Z 2 MSchG gleichkommt, was eine Markenverletzung ausschließen könnte.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 4 Abs 1 Z 5 MSchG; § 10 Abs 3 MSchG; Art 6 MarkenRL

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