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Verdeckte Sacheinlage, keine eingehende Prüfpflicht des Gerichts bei Bestellung eines Gründungsprüfers auf Antrag der zu prüfenden Gesellschaft

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/284ecolex 2010, 777 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Gegenständliches Judikat befasst sich mit der Vermeidung von verschleierten Sacheinlagen. Wie wirkt sich ferner die Bestellung eines Gründungsprüfers auf die Prüfpflicht des Gerichts aus. Welchen Zweck verfolgt die gerichtliche Bestellungskompetenz?

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