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Kein Mangel der Einberufung, wenn ein neuer Gesellschafter erst nach der Ladung zur Generalversammlung von seiner Eintragung in das FB erfährt

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/282ecolex 2010, 775 - 776 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache stellt der OGH klar, dass gemessen am Normzweck des § 78 GmbHG die Ladung eines noch nicht im Firmenbuch eingetragenen Gesellschafters der Mängelfreiheit der Einberufung nicht schadet. Ist diese Aussage auch hinsichtlich dessen Stimmrecht gültig?

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