Zusammenfassung: In vorliegender Sache war strittig, ob noch nicht verrechnete Beträge an Mindestkörperschaftssteuer im Zuge der Liquidierung einer Kapitalgesellschaft bei den Gesellschaftern im Lichte des Trennungsprinzips mit ESt-Zahllasten verrechenbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 24 KStG