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Das Stimmrechtsverbot bei Geschäften mit einem Gesellschafter wirkt unabhängig davon, ob dem Gesellschafter ein Vorteil oder der Ges ein Nachteil erwachsen kann

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/208ecolex 2010, 576 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 39 GmbHG; § 125 AKtG

Vorliegendes Erkenntnis trifft hinsichtlich der Geschäfte mit einem Gesellschafter eine eindeutige Aussage dahingehend, dass es bei Insichgeschäften weder auf den Vorteil des Gesellschafters noch auf den Nachteil der Gesellschaft ankommt.

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