§ 15 FBG; ߧ 11 AußStrG; § 42 AUßStrG; ߧ 46 AußStrG; § 35 EO; § 283 UGB
Vorliegendes Judikat widmet sich der Abänderung und Aufhebung eines Zwangsstrafenbeschlusses iZm der materiellrechtlichen Stellung der Rep. Österreich im Außerstreitverfahren.
§ 15 FBG; ߧ 11 AußStrG; § 42 AUßStrG; ߧ 46 AußStrG; § 35 EO; § 283 UGB
Vorliegendes Judikat widmet sich der Abänderung und Aufhebung eines Zwangsstrafenbeschlusses iZm der materiellrechtlichen Stellung der Rep. Österreich im Außerstreitverfahren.