§ 17 UrhG; § 86 Abs 1 UrhG; § 1041 ABGB
In vorliegender Sache hatte der OGH den Umfang einer schlüssigen Zustimmung zu Verwertungsrechten zu beurteilen. Wem gegenüber besteht der Anspruch auf angemessenes Entgelt und ist dieser als Verwendungsanspruch geltend zu machen?