§ 244 UGB; § 245 UGB; § 246 UGB; § 247 UGB; § 249 UGB
Vorliegend war die Befreiung eines Mutterunternehmens von der Aufstellung eines Konzernabschlusses unter dem Aspekt der Befreiungsbestimmung des § 246 UGB und der Verhängung von Zwangsstrafen zu behandeln.