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Befreiung des § 246 UGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses gilt schon beim zweiten Abschlussstichtag; Entschuldigung für Nichtaufstellung des Konzernabschlusses

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/162ecolex 2010, 464 - 465 Heft 5 v. 1.5.2010

§ 244 UGB; § 245 UGB; § 246 UGB; § 247 UGB; § 249 UGB

Vorliegend war die Befreiung eines Mutterunternehmens von der Aufstellung eines Konzernabschlusses unter dem Aspekt der Befreiungsbestimmung des § 246 UGB und der Verhängung von Zwangsstrafen zu behandeln.

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