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Angabe der FN allein im Beglaubigungsvermerk der Grundbuchsurkunde nicht ausreichend

GrundbuchsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/151ecolex 2010, 448 - 449 Heft 5 v. 1.5.2010

§ 27 Abs 2 GBG; § 31 Abs 1 GBG

Der OGH hat eindeutig ausgesprochen, dass die angegebene Firmenbuchnummer im Beglaubigungsvermerk iZm mit einer Pfandbestellungsurkunde alleine nicht ausreicht, wobei in konkretem Fall als weiterführende Information weder Geschäftsanschrift noch der Sitz angegeben wurde.

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