Art 12 EG; Art 43 EG; Art 48 EG; Art 56 EG
In vorliegender Rechtssache hatte sich der EuGH mit grenzüberschreitenden Nutzungseinlagen zu befassen. Dabei wurde im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die belgische Rechtslage betreffend außergewöhnliche oder unentgeltliche Vorteilsgewährungen untersucht, wobei diese eine unterschiedliche Behandlung zwischenstaatlicher und innerstaatlicher Sachverhalte vorsieht.