Zusammenfassung: Der UFS hatte in seiner Entscheidung den maßgeblichen Zeitpunkt für die AfA im Falle eines neu angeschafften und in Folge sanierten Gebäudes zu ermitteln. Ist dieser bereits mit dem Erwerb oder erst nach erfolgter Sanierung als gegeben anzusehen?
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 EStG 1988