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GmbH-Geschäftsführer haftet nicht in jedem Fall für die Folgen unzulässiger E-Mail-Werbung

SchadenersatzrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/125ecolex 2010, 363 Heft 4 v. 1.4.2010

§ 107 TKG; § 1295 ABGB; § 1311 ABGB; § 1 UWG; § 18 UWG; § 25 GmbHG

In vorliegendem Fall stellt der OGH klar, dass im Falle unzulässiger E-Mail-Werbung eine Haftung des Geschäftsführers am mangelnden Rechtswidrigkeitszusammenhang des § 107 TKG scheitert.

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