§ 7 Abs 2 MaklerG; § 1299 ABGB
Der OGH hatte sich mit dem Fall eines Immobilienmaklers zu befassen, der dem ihn beauftragenden Verkäufer einen Immobilienwert weit unter dem tatsächlichen Wert als möglichen Verkaufserlös mitgeteilt hatte. Fraglich war der Provisionsanspruch des Maklers.