§ 40 Abs 2 WEG; § 57 GBG; § 61 GBG; § 42 Abs 1 WEG
Die gegenständliche Entscheidung hatte sich mit der Frage zu befassen, ob nach Anmerkung der Zusage der Einräumung von WE eine Streitanmerkung gem. § 42 Abs 1 WEG gegen den Scheineigentümer gelöscht werden kann.